... im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Nordring e. V.
... nach sozial gestaffeltem Mitgliedsbeitrag.
Voraussetzungen
- bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten und
Versorgungsbezügen
- Nebeneinnahmen aus Überschußeinkünften (z. B. Zinsen, Vermietung und
Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte) dürfen 13.000 € bzw. 26.000 €
bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Ihre Lohnsteuerhilfe Tel: 03302 7872403
Sind Sie Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kleinvermieter?
Unsere Leistungen für Sie:•Erstellung Ihrer individuellen Einkommensteuererklärung/ Lohnsteuerjahresausgleich•Steuerliche Beratung der Mitglieder, z. B. Wahl der richtigen Steuerklasse •Berechnung und Mitteilung des voraussichtlichen steuerlichen Ergebnisses•Überprüfung des Steuerbescheides•gegebenenfalls Einspruch gegen unrichtige Steuerbescheide •jederzeit auf Wunsch zusätzliche Auskünfte zu Ihrer steuerlichen Situation•Lohnsteuerermäßigungsanträge•Abgeltungssteuer (Beratung und Freistellungsantrag)•Steuerliche Beratung bei Immobilienbesitz und/oder Steuervorteilen•Arbeitgeberpflichten haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse•Riester-Bonus (nur steuerliche Auswirkungen)Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie gemäß Satzung erst nach Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages einen Anspruch auf unsere Leistungen haben!
Ihre Lohnsteuerhilfe Tel: 03302 7872403
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Werden Sie bei uns Mitglied schon ab einem Jahresmitgliedsbeitrag von 50 €.Mehr Informationen finden Sie in unserer Beitragsordnung und unserer Satzung!
Beschäftigen Sie Fragen wie:Lohnt sich eine Steuererklärung?Bin ich steuerpflichtig?Kann ich Steuern sparen?Stimmt meine Steuerklasse?Freistellung von Kapitalerträgen?Nutze ich alle Steuervorteile?Stimmt mein Steuerbescheid?Kindergeldanspruch?„Riester-Bonus“?Wir helfen Ihnen!gem. § 4 Nr. 11 StberG im Rahmen einer jährlich kündbaren Mitgliedschaft
Bis wann eine Steuererklärung beim Finanzamt sein muss, hängt davon ab, ob man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist oder sie freiwillig abgibt, oder ob das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert:- Sie sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet 2022: 02.10.20232023: 02.09.2024Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich. - Sie geben freiwillig eine Steuererklärung ab Vier Jahre Zeit – aber keine Sekunde länger. Die Steuererklärung für 2020 muss also bis zum 31.12.2024 beim Finanzamt sein.- Das Finanzamt hat zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert Hier setzt das Finanzamt die Abgabefrist festLängere Fristen für LohnsteuerhilfevereineWer die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereines in Anspruch nimmt, hat länger Zeit für die Abgabe: 2022 bis zum 31.07.20242023 bis zum 02.06.2025
Als Verstärkung für unser nettes und engagiertes Team suchen wir eine/nSachbearbeiter/in als Bürofachkraft.20-30 Std./Woche (Teil- oder Vollzeit) oder auf 450 €-Basis.Fachliche Erfahrung erforderlich.Rufen Sie uns an unter 03302 7872403 (Frau Drews)oder schreiben Sie uns: mitglied@lohnsteuer-hennigsdorf.de
Ihre Lohnsteuerhilfe Tel: 03302 7872403
Beratungsstelle Hennigsdorf
Anschrift:Rathenaustr. 1716761 Hennigsdorf 03302 7872403Öffnungszeiten:Dienstag und Donnerstag:14.15 Uhr bis 17.00 UhrAußerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich telefonisch unter 03304 521996 zu folgenden Zeiten:
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Über mich:1995 legte ich meine Prüfung als Steuerfachangestellte vor der Steuerberaterkammer Chemnitz ab. Danach arbeitete ich in diesem Beruf in Steuerbüros in Markneukirchen und Berlin. Seit 2010 bin ich als Beratungsstellenleiterin tätig.Neben meiner beruflichen Erfahrung ist eine kontinuierliche Fortbildung zu aktuellen Steuerthemen für mich selbstverständlich.Ich arbeite elektronisch zertifiziert mit ELSTER. Dadurch können die Steuererklärungen unserer Mitglieder durch die Finanzämter unbürokratischer bearbeitet werden. Auch die Bescheiderteilung/ ggf. die Steuererstattung erfolgt möglicherweise schneller.Im ausführlichen Gespräch erfasse ich Ihre persönliche Steuersituation. Nur so kann ich für Sie optimal tätig werden.Ihre Rena Drews
Ihre Lohnsteuerhilfe Tel: 03302 7872403
Beratungsstelle Bötzow
Anschrift:Gartenstr. 616727 Oberkrämer 03304 521996Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag- nur nach Terminvereinbarung!Die erreichen mich jedoch telefonisch unter 03304 521996 oder mobil 0176 389 46024 zu folgenden Zeiten:Montag, Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00
Ihre Lohnsteuerhilfe Tel: 03302 7872403
Impressum
IImpressum/ Haftungsausschluss Lohnsteuerhilfeverein Nordring e.V. Kontakt: Gestaltung der Webseite: Vereinsvorsitzender/ EhrenamtLohnsteuerhilfeverein Nordring e. V. Mario DrewsRathenaustr. 17 Telefon: 03304 52199616761 Hennigsdorf E-Mail: LHNordring@gmx.deRegistergericht Zuständige AufsichtsbehördeAG Neuruppin Technisches Finanzamt CottbusVR 4929 NP Lipezker Str. 45 Haus 2, 03048 Cottbus Alle im Lohnsteuerhilfeverein Nordring e.V. tätigen Steuerberater/innen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Steuerberater/in zugelassen und haben ihre Berufszulassung ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Die Beratungsstellenleiter/innen, die keine Steuerberater/innen sind, haben die nach § 23 StBerG notwendige Qualifikation und wurden von der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine und ihrer Beratungsstellen eingetragen.HaftpflichtversicherungAXA Versicherung AG Niederlassung BerlinPostfach 12 03 52, 10593 BerlinRäumlicher Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung:Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens §§ 25 Abs. 2, 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:- Steuerberatungsgesetz (StBerG)- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)Die genannten berufsrechtlichen Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater sind unter www.bstbk.de (Homepage der Bundessteuerberaterkammer) einsehbar. Haftungsausschluss:Der Lohnsteuerhilfeverein Nordring e.V. prüft und aktualisiert die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Eine Haftung oder Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann dennoch nicht übernommen werden.Inhalt und Struktur der Nordring e.V. - Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des Lohnsteuerhilfevereins Nordring e.V.Alle Rechte vorbehalten.
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